Für die kommende Senioren Oberliga - Saison (2021-2022) bieten wir ab Donnerstag, den 26.08.21 interessierten Spielern, die Möglichkeit bei uns reinzuschauen und sich zu präsentieren!

 

Die Trainingszeiten sind:

Dienstags und donnerstags jeweils 20:15 Uhr in der Werner-Siemens-Schule Stuttgart
Heilbronner Straße 153
70191 Stuttgart

Jeder interessierte ist willkommen und Coach Jonathan Tunga freut sich auf euer Erscheinen.

Bei Interesse meldet euch vorher beim Coach
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Wegen dem Fußballländerspiel am Dienstag bleibt das Eschbachgymnasium geschlossen.

 

 


-

Uhrzeit

Montag

TVH Hallschlag

 Dienstag

Eschbach

 Mittwoch

Uhlandschule

 Freitag

Eschbach

 
 17:15 - 18:45   U 16 wbl / U 12 / 14 ml  U 16 wbl / U 12 / 14 ml / Unified  
 18:45 - 20:15 Herren I  U 16 ml / U 18 ml / Damen  U 16 ml / U 18 ml / Damen       
 20:15 - 21:45  Herren I Herren II   

U 8 Freitag 17:00 Freiplatz Eschbach

U 10 Montag, Mittwoch, Freitag 17:00 Freiplatz Eschbach


Am Di. den 15.06 dürfen wir erstmals wieder in die Hallen und der Trainingsbetrieb beginnt. Noch sind nicht alle Hallen zur Nutzung freigegeben, weshalb es sich bei den in dieser Mail genannten Trainingszeiten noch nicht um die künftig endgültigen Termine handelt.
Aber ich bin froh, dass wir überhaupt wieder trainieren und uns wieder sehen zu können:
Die Trainingszeiten sind momentan wie folgt im Eschbachgymnasium:

   Montag  Dienstag  Freitag
 17:15 - 18:45   U 16 wbl / U 14 ml  U 16 wbl / U 14 ml / Unified
 18:45 - 20:15  Herren /                 U 16 ml / U 18 ml / Damen       U 16 ml / U 18 ml / Damen       
 20:15 - 21:45    Herren  

U 8 Freitag 17:00 Freiplatz Eschbach

U 10 Montag, Mittwoch, Freitag 17:00 Freiplatz Eschbach

U 12 Freitag 17:00 Freiplatz Eschbach

Wie oben erwähnt, sind leider einige Zeiten noch unsicher oder offen, da die Talwiesenhalle weiterhin geschlossen ist und die versprochenen Ausweichhallen von der Stadt Stuttgart bisher noch nicht zurückgemeldet wurden.


!!!!    Bitte beachtet, dass wir alle verpflichtet sind, die Corona-Maßnahmen einzuhalten    !!!!
Folgende Informationen haben wir erhalten:
- Die Testpflicht ab sechs Jahren gilt weiterhin, es gibt jedoch eine wichtige Änderung:
Schülerinnen und Schüler können auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Dies ist nicht erforderlich bei der Erfüllung einer der 3 Gs (Getestet, Genesen, Geimpft).
- Für alle anderen ist ein tagesaktueller Test erforderlich.
- Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist gestattet
Um die Prozesse im Trainingsbetrieb so einfach und einheitlich wie möglich zu halten, nutzt bitte die Registrierung zur Teilnahme jeweils mit dem CR-Code der Corona Warnapp oder die sonst von eurer Trainer*in zur Verfügung gestellten geeigneten App.

Ich freue mich, euch wieder in der Halle zu sehen.
Gruß
Harry


"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen gab es zahlreiche Anfragen zum Umgang mit der Testpflicht beim Betreten von Sportstätten und -anlagen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Leider lässt die Corona-Verordnung verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu. Das Amt für öffentliche Ordnung hat diesen Sachverhalt nun nochmals einer rechtlichen Prüfung unterzogen und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie vergleichbaren Einrichtungen ist im Freien grundsätzlich zulässig mit maximal 20 Personen. Diese Personen müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder eine Geimpften- oder Genesenenbescheinigung vorweisen können. Diese Verpflichtung gilt jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren. Vor dem Hintergrund, dass Schulkinder bei Besuch von Präsenzunterricht derzeit sowieso zweimal die Woche getestet werden, halten wir diese Vorgehensweise sowohl rechtlich als auch infektiologisch für vertretbar.

Darüber hinaus ist es in Sportstätten in Innenräumen derzeit zulässig, mit zwei Haushalten, aber maximal 5 Personen, ohne Test zu trainieren. Eigene Kinder bis 13 Jahre zählen hierbei nicht zu den fünf Personen. Fitnessstudios, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen bleiben für den Freizeit- und Amateursport noch geschlossen.

Für den 2. Öffnungsschritt, der bei weiter sinkender Inzidenz voraussichtlich am 11. Juni in Kraft tritt, gelten dann folgende Regelungen:

Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist Sport zulässig. Dies gilt ab dem 2. Öffnungsschritt auch für Fitnessstudios, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen. Dabei ist die maximale Teilnehmerzahl auf eine Person pro 20 qm beschränkt. Im Außenbereich dürfen in jedem Fall 20 Personen zusammen Sport machen, auch wenn die Fläche kleiner ist als 20 qm pro Person.

Ein Test ist bei Sport im Freien weiterhin grundsätzlich erst ab 14 Jahren notwendig, im Innenbereich müssen auch Kinder ab sechs Jahren getestet sein. Wenn im Außenbereich mehr als 20 Kinder trainieren, müssen auch hier alle Kinder ab sechs Jahren getestet werden.

Wir hoffen, mit dieser Auslegungsweise einigermaßen Klarheit geschaffen zu haben. Die Regelungen sind leider sehr kompliziert gehalten, diese vereinfacht darzustellen ist kaum möglich. Bei Rückfragen dürfen Sie sich natürlich gerne an uns bzw. an das Amt für öffentliche Ordnung wenden."

Ich versuche nun genaueres zu erfahren um schnellstmöglich mit den Planungen beginnen zu können.

Grüße

Harry


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