§1 Hauptversammlung
Die Hauptversammlung (HV) findet einmal jährlich im ersten Viertel jedes Jahres statt. Sie muss im TTC-Bericht und auf der Homepage einen Monat vorher angekündigt werden. Anträge müssen schriftlich spätestens eine Woche vor der HV beim Abteilungsleiter eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.
Gegenstand der Tagesordnung:
1. Beschlussfähigkeit / Bestimmung des Schriftführers
2. Geschäftsbericht der Abteilungsleitung und der Ausschussmitglieder
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Kassenverantwortlichen
5. Entlastung der Abteilungsleitung, des Ausschusses und Kassenprüfers
6. Änderung der Satzung und anderer Ordnungen (soweit Anträge vorliegen)
7. Wahl der Abteilungsleitung, der Ausschussmitglieder, des Kassenprüfers
8. Terminplanung und Veranstaltungsvorschau
zu 1. : Beschlussfähigkeit der HV/Wirksamkeit von Beschlüssen
Die HV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 10 Mitglieder anwesend sind, darunter der notwendigerweise anwesende Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter
--- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt.
Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Die Abstimmungen erfolgen
offen, es sei denn, dass 20 % der Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung verlangen.
--- stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung nach Vollendung des 16.ten Lebensjahres
--- bei Stimmengleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung, bei erneuter Stimmengleichheit zählt die
Stimme des Versammlungsleiters doppelt.
zu 6. : Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung ist nur in der HV möglich. Sie erfolgt durch 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Zu 7. :Wahl der Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung besteht aus:
1. Vorsitzender (Abteilungsleiter)
2. Stellvertreter
3. Technischer Leiter, Zweiter Stellvertreter
4. Kassenverantwortlicher
5. Schriftführer und Presseverantwortlicher
6. Sportlicher Leiter
7. Jugendleiter
8. Kassenprüfer
--- Die Abteilungsleitung wird auf 2 Jahre in der HV gewählt, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich
--- Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt, muss aber von der HV bestätigt werden
--- Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied der Abteilungsleitung nur eine Stimme
Außerordentliche HV
Eine außerordentliche HV (bei der der Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter anwesend sein muss) wird einberufen wenn:
- die Einberufung von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder oder vom Abteilungsleiter oder von der Mehrheit des Ausschusses schriftlich gefordert wird
Auflösung der Abteilung
Findet sich in der HV keine neue Abteilungsleitung, muss nach Ablauf von 2 Monaten eine außerordentliche HV durch den bisherigen Abteilungsleiter einberufen werden. In dieser Zeitspanne muss der Abteilungsleiter versuchen, eine neue Abteilungsleitung zu finden. Findet sich auch bei der außerordentlichen HV erneut keine Abteilungsleitung, wird die Abteilung aufgelöst.
Jeder Gewählte kann sein Amt jederzeit niederlegen; er hat die Amtsniederlegung schriftlich dem Abteilungsleiter als Vorsitzendem des Ausschusses zu erklären.
Dieser muss die Amtsniederlegung unverzüglich den übrigen Ausschussmitgliedern mitteilen.
Der Ausschuss entscheidet unverzüglich über die Neubesetzung des freigewordenen Amtes.
Jedes ordentliche Mitglied kann sich zur Neuwahl stellen. Es hat seine Kandidatur bis spätestens 1 Tag vor der Neuwahl beim Abteilungsleiter schriftlich einzureichen.
§ 2 Aufgaben der Abteilungsleitung und des Ausschusses
A. Abteilungsleitung
1. Abteilungsleiter
- Repräsentation der Abteilung allgemein
- Vertretung der Abteilung in allen wichtigen Gremien (kann auch delegiert werden)
- Einberufung und Leitung der HV
- Einführung des Nachfolgers (Stellvertreter) ins neue Amt innerhalb von 3 Monaten
- Achtung auf ordnungsgemäßen Ablauf des Abteilungsgeschehens
- Erste Ansprechstelle bei vereinsinternen Schwierigkeiten
2. Stellvertreter
- Vertretung des Abteilungsleiters
- Organisation des sportlichen Teils des TTC-Pokalturniers und des Speckbrettturniers, einschließlich
der Hallenbelegung, Absprachen mit Hausmeistern und Ämtern
3. Technischer Leiter
- 2. Stellvertreter
- Mannschafts- und Terminmeldungen an den Verband
4. Kassenverantwortlicher
- Verantwortung für die Rechnungsführung der Abteilung
- er muss in der HV den Kassenbericht vorlegen
- bei außergewöhnlichen Ausgaben hat er mit dem Ausschuss Rücksprache zu nehmen
5. Schriftführer und Presseverantwortlicher
- verantwortlich für das TTC-Intim im TTC-Bericht
- Verantwortung für Berichte an die örtliche Presse
- Verantwortung für sonstige Öffentlichkeitsarbeit
- Schriftführer bei Abteilungsversammlungen
6. Sportlicher Leiter
- verantwortlich für den Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins
- erstellt die Aufstellungsvorschläge für die Teams der Erwachsenen
7. Jugendleiter
- Leitung des Jugendspiel- und Trainingsbetriebes
- Einberufung und Leitung des Jugendausschusses
- Durchführung von Jungen- und Mädchenvereinsmeisterschaften.
8. Kassenprüfer
B. Ausschuss
Zum Ausschuss gehören alle Mitglieder der Abteilungsleitung. Zusätzliche Mitglieder des Ausschusses sind:
9. Verantwortlicher für Soziale Medien
- verantwortlich für die Homepage und andere Soziale Medien
10. Frauenvertreterin
- die Vertreterin wird von den weiblichen Mitgliedern (nach Vollendung des 16. Lebensjahres)
gewählt
- vertritt die Interessen der weiblichen Mitglieder
- insbesondere fördert sie die Verbindung zwischen Damen- und Mädchenteams
11. Behindertenvertreter
- der Vertreter wird von den Mitgliedern mit Behinderung gewählt
- vertritt die Interessen der Mitglieder mit Behinderung
- er sorgt für die Integration dieser Mitglieder in das Vereinsleben
12. Mannschaftsverantwortliche
- werden von der jeweiligen Mannschaft gewählt
- sind Sprecher der Mannschaft
- tragen Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebs
- treten innerhalb der Mannschaft Probleme auf, so haben sie diese dem Ausschuss vorzutragen
- haben Stimmrecht bei der Aufstellungssitzung des Ausschusses
Der Ausschuss ist ein ständiges Gremium. Er ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Ausschussmitgliedern beschlussfähig. Der Abteilungsleiter oder einer seiner Stellvertreter muss anwesend sein.
Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit hat der Abteilungsleiter bzw. Stellvertreter 2 Stimmen.
Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses:
- entscheidende Instanz für alle vereinsinternen Schwierigkeiten
- Entscheidung über Aufnahme von Mitgliedern
- Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern
- Recht, Verwarnungen gegen Mitglieder auszusprechen
- kann außerordentliche HV einberufen
- kann sich eine Mannschaft über ein Problem nicht einigen, entscheidet darüber, nach Bericht-
erstattung durch den Mannschaftsverantwortlichen, der Ausschuss
- legt ein Gewählter sein Amt nieder, entscheidet der Ausschuss über den Nachfolger bis zur nächsten HV
- beschließt die Mannschaftsmeldungen und - aufstellungen
- entscheidet über Bezahlung von Trainern
- Festlegung der Trainingszeiten
- kann Mitglieder von Abteilungsbeitrag befreien
- entscheidet über Fahrtkostenerstattung
Die bisherigen Ausschussmitglieder haben ihre Nachfolger innerhalb von 3 Monaten in die Ämter einzuarbeiten.
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 (zehn) ordentlichen Mitgliedern der TTC-Abteilung unter Nennung, Ausführung und Begründung des Problems hat unverzüglich eine Ausschusssitzung über das betreffende Problem zu beraten.
Der Antrag ist beim Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter einzureichen.
Die Ergebnisse und Beschlüsse einer Ausschusssitzung sind zu veröffentlichen.
C. Jugendausschuss
Zum Jugendausschuss gehören:
- Jugendleiter und Stellvertreter (=Jugendleitung)
- Mädchensprecherin und Jungensprecher und deren Stellvertreter
Der Jugendausschuss vertritt die Interessen der Jugend im Gesamtverein, kümmert sich um die Qualifizierung der Jugendmitarbeiter (z.B. Trainerlehrgänge) und beschließt – auf Vorschlag der Jugendleitung – die Aufstellungen der Jugendteams. Er trifft sich mindestens einmal pro Halbjahr. Er wird von der Jugendleitung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Jugendleiter zwei Stimmen. Die Mädchensprecherin und der Jungensprecher werden jeweils auf ein Jahr von den Mädchen bzw. Jungen gewählt.
Aufgaben des Jugendausschusses:
- Beratung über den Spiel- und Trainingsbetrieb
- Beschluss über die Mannschaftsaufstellungen
§ 3 Spielbetrieb
a) Verbandsspiele
Bei Ausfall eines Spielers ist die niedrigere Mannschaft verpflichtet, ihren höchst platzierten Spieler abzugeben.
Tritt ein Problem in der Mannschaft auf, wird dieses vom Mannschaftsverantwortlichen (oder einem anderen Mannschaftsmitglied) dem Ausschuss vorgetragen. Die Entscheidung des Ausschusses ist bindend.
b) Training
Die Trainingszeiten werden durch den Ausschuss festgelegt.
Beim Training ist den Anweisungen des Trainers und der Aufsichtsperson Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten kann der Trainer eine Verwarnung aussprechen. Bleibt dieser unbeachtet, wendet sich der Trainer an den Ausschuss.
§ 4 Pokale
Der Pokal des Vereinsmeisters geht nach dreimaligem Gewinn in das Eigentum des Gewinners über.